Barrierefreiheit
Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die DVZ M-V GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://karriere.dvz-mv.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BWebVO M-V vereinbar. Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BWebVO M-V:

  • PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei
  • keine eindeutige Kennzeichnung von fokussierten Komponenten innerhalb der Navigation
  • keine eindeutige Zuordnung und Strukturierung von Textelementen wie Überschrift und Textabsatz
  • Textelemente in Grafiken können durch blinde Nutzer nicht erschlossen werden
  • einige Linkbezeichnungen verweisen nicht eindeutig auf das Ziel bzw. das Format der dahinterliegenden Datei
  • wenige Informationen und Farbkontrasteinstellungen sind für sehbeeinträchtigte Nutzer nicht gut wahrnehmbar
  • einige Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar
  • fehlende Inhalte in leichter Sprache
  • fehlende Multimedia-Inhalte in deutscher Gebärdensprache 
  • fehlende erweiterte Audiobeschreibung und Untertitel bei Multimedia-Inhalten
  • fehlende Alternativen zu Multimedia-Inhalten/Video

3. Unverhältnismäßige Belastung

Für alle genannten Barrieren wird vorübergehend eine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits online. Die DVZ M-V GmbH ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und zuletzt am 08. Juli 2021 überprüft.

5. Rückmeldung

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf der Webseite der DVZ M-V GmbH? Dann wenden Sie sich bitte schriftlich an uns (zum Beispiel per E-Mail oder über das bereitgestellte Kontaktformular). Gerne erklären wir Ihnen, welche Barrieren bestehen oder welche Ausnahmen getroffen wurden. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

6. Kontaktangaben

DVZ M-V GmbH
Lübecker Str. 283
19059 Schwerin

Kontakt: marketing@dvz-mv.de

7. Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 4 BWebVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Ablauf Beschwerdeverfahren:

  • Es erfolgt die Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstr. 124, 19055 Schwerin

E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: www.barrierefreies-web-mv.de

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Kontaktformular

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf der Webseite der DVZ M-V GmbH? Dann wenden Sie sich bitte schriftlich an uns über das bereitgestellte Kontaktformular. Gern erklären wir Ihnen, welche Barrieren bestehen oder welche Ausnahmen getroffen wurden. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Mit der Verwendung des Formulars erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass neben den von Ihnen eingegebenen Daten Ihre IP-Adresse sowie das Datum und die Uhrzeit der Registrierung für den Absendevorgang gespeichert wird. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. *

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